Hohe Hygienestandards schaffen Sicherheit für die Patienten
München, 29. April 2020 – Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) sehen keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Im Gegenteil, die Patientinnen und Patienten sollen nun auch wieder verstärkt an ihre Mundgesundheit denken.
Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert. Deshalb sollten nun alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen wieder durchgeführt werden. Die beiden Körperschaften verweisen darauf, dass bei einer zahnärztlichen Behandlung aus folgenden Gründen kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht:
- Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
- Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt.
- Jede Praxis verfügt über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.
- Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
- Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus.
- Jeder Patient wird im Vorfeld des Zahnarztbesuches telefonisch und erneut beim Betreten der Praxis auf COVID-19-Symptome der vergangenen zwei Wochen abgefragt.
- Die Anzahl der Patienten zur gleichen Zeit wird so beschränkt, so dass immer ein angemessener Abstand eingehalten werden kann.
- Behandlungsplanungen und Termine werden so ausgerichtet, dass die Abstandsregeln im Rezeptions- und Wartebereich eingehalten werden können.
- Wir verzichten auf jede körperliche Begrüßung und halten unsere Patienten dazu an, sich die Hände 1. nach dem Betreten und 2. vor dem Verlassen der Praxis zu desinfizieren.
- Gerne beraten wir Sie hierzu auch telefonisch. Rufen Sie uns an, wenn Sie einer Behandlung gegenüber unsicher sind.